Anwaltskanzlei in Bonn – spezialisiert auf Beamtenrecht
Das Beamtenrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, das die Rechte und Pflichten von Beamten regelt. Es gibt Unterschiede zwischen Landesbeamten und Bundesbeamten, obwohl sich ihre Rechte und Pflichten ähneln.
Im Gegensatz zum Arbeitsrecht ist das Beamtenrecht hoheitlich ausgestaltet. Ein Beamtenverhältnis entsteht nicht durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch einen Verwaltungsakt. Beamte können sich erst auf Tarifverträge berufen, wenn sie gesetzlich auf Beamte übertragen wurden.
Dienst- und Treuepflicht sowie Fürsorgepflicht definieren das Beamtenverhältnis
Ein Beamter hat eine Dienst- und Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn, während der Dienstherr eine Fürsorgepflicht für den Beamten und seine Familie hat. Diese Fürsorge beinhaltet u. a. Besoldung, Altersversorgung, Urlaub und Krankenhilfe.
Probleme im Beamtenrecht können bei Konkurrentenstreitigkeiten auftreten!
Diese Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungen und Versetzungen sind aufgrund des Grundsatzes der Ämterstabilität schwierig. Ein einmal ernannter Beamter kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Ein Mitbewerber kann mit einer Unterlassungsklage nur vorbeugend gegen die Ernennung vorgehen.
Ein Beamtenverhältnis kann auf verschiedene Weise enden, z. B. durch Entlassung, Verlust der Beamtenrechte oder Versetzung in den Ruhestand. Dienstunfähigkeit kann auch zur Beendigung führen. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch einen Amtsarzt.
In der Anwaltskanzlei in Bonn berät und vertritt Sie Ihr Fachanwalt Herr Rechtsanwalt Johannes Schneider in verschiedenen Bereichen des Beamtenrechts:
- Eingruppierung und Besoldung
- Umsetzung, Versetzung, Abordnung
- Dienstliche Beurteilung
- Konkurrentenstreitverfahren ("Konkurrentenklage")
- Dienstunfähigkeit
- Beendigung des Beamtenverhältnisses (Ruhestand, Pension)
- Disziplinarrecht
Ihr Ansprechpartner für Beamtenrecht bei uns – Rechtsanwalt Johannes Schneider - beantwortet Ihnen gerne all Ihre Fragen!